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OLG Karlsruhe, 30.06.1988 - 2 VAs 7/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 525
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.1963 - 5 AR (Vs) 84/63
Rechtsmittel
- OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92
Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung
Die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zur Entscheidung über eine Vollstreckungsunterbrechung (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ 1988, 525 ) führt über die Gleichstellungsregelung in § 83 Abs. 1 JGG mit der ausdrücklichen Regelung in § 83 Abs. 3 JGG (sofortige Beschwerde) dazu, daß gegen die Entscheidung des Vollstreckungsleiters mit Hilfe der sofortigen Beschwerde die örtlich zuständige Jugendkammer, hier des Landgerichts Mosbach, angerufen werden kann.